Letzte Änderung: 14. April 2024

Ersthelfer*innen in Schulen

Erste-Hilfe-Fortbildung für Lehrkräfte

Erste Hilfe geht uns alle an. Passiert ein Unfall, müssen in Schulen Menschen vor Ort sein, die Erste Hilfe leisten können. Lehrkräfte brauchen eine gute und regelmäßige Erste-Hilfe-Fortbildung. Die Unfallkasse Hessen (UKH) unterstützt allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie Fachschulen bei ihrer Pflicht, Ersthelfer*innen fortzubilden. Wir übernehmen alle zwei Jahre die Kosten der Erste-Hilfe-Lehrgänge für 15 % der Lehrkräfte.

Ersthelfer*innen in Schulen sind obligatorisch

Das Hessische Kultusministerium fordert von bestimmten Lehrkräften, dass sie ihre Kenntnisse in Erster Hilfe regelmäßig alle vier Jahre auffrischen (Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schülern in Hessen vom 11.12.2013, § 5 Abs. 4 AufsVO; Änderungen vom 17.08.2015, Hessischer Staatsanzeiger Ausgabe 9/2015). Um Schulen dabei zu unterstützen, übernimmt die UKH alle zwei Jahre die Gebühren der Erste-Hilfe-Fortbildung für 15 % der Lehrkräfte.

Berechtigungsscheine für Erste-Hilfe-Lehrgänge anfordern und verwenden

Damit wir die Gebühren der Erste-Hilfe-Fortbildung übernehmen können, benötigen Lehrkräfte einen Berechtigungsschein. Die Berechtigungsscheine fordert die Schule vor der Lehrgangsteilnahme im Erste-Hilfe-Portal oder Schulportal der UKH an. Hierfür geben Sie bitte die Anzahl aller Lehrkräfte des Kollegiums an. Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben, können Sie die  Berechtigungsscheine direkt herunterladen.

Achtung: Ein Berechtigungsschein erlaubt einer Person die einmalige Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung oder Erste-Hilfe-Fortbildung Schule. Jede Schule entscheidet selbst, welche Lehrkräfte teilnehmen.

Die Berechtigungsscheine können ausschließlich für den angegebenen Gültigkeitszeitraum verwendet und nicht auf andere Zeiträume übertragen werden.


Kontingent 7

Lehrkräfte sind häufig die ersten Ansprechpersonen bei einem Schulunfall. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich regelmäßig in Erster Hilfe fortbilden.  Bild: © benjaminnolte, Adobe Stock

Anmeldung zum Erste-Hilfe-Lehrgang für Lehrkräfte

Mit dem Abrechnungsformular melden Sie die Teilnehmer*innen bei einer ermächtigten Stelle zu einer Erste-Hilfe-Fortbildung oder zur Erste-Hilfe-Fortbildung Schule an. Wir empfehlen die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung Schule. Neben Pflichtmodulen können Sie in Wahlmodulen passende Schwerpunkte für Ihre Schulsituation setzen. Informationen dazu finden Sie im Curriculum Erste-Hilfe-Fortbildung für Schulen am Ende dieser Seite.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist für Lehrkräfte bereits im Vorbereitungsdienst vorgeschrieben. Daher übernehmen wir keine Gebühren für Erste-Hilfe-Ausbildungen.

Wichtig: Bitte reichen Sie die Berechtigungsscheine vor Abschluss der Lehrgangsteilnahme bei der ermächtigten Stelle ein. Nur so kann die Abrechnung der Lehrgangsgebühren direkt mit uns erfolgen.


Kontingent 8

Erste-Hilfe-Lehrgang für Schulpersonal des Schulträgers (außer Lehrkräfte)

Private Schulträger beschäftigen neben Lehrkräften oft weitere Personen, z. B. im Schulsekretariat, als Schulsozialarbeiter*innen, Integrationshelfer*innen oder für Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten. Für dieses Schulpersonal stellen private Schulträger den Antrag auf Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren bei der Fach-Berufsgenossenschaft, bei der sie Mitglied sind.

Kommunale Schulträger beschäftigen an Schulen ebenso Personen, die nicht als Lehrkräfte tätig sind (z. B. im Schulsekretariat, Schulsozialarbeiter*innen,  Integrationshelfer*innen oder für Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten). Die Berechtigungsscheine für diese Ersthelfer*innen beantragen kommunale Schulträger mit ihrem Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren unter Kontingent 8 - K8 Erste Hilfe für Schulpersonal der Schulträger.

Achtung: Für die Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung von Schulpersonal gelten teilweise andere Vorschriften als für Lehrkräfte (z. B. Teilnahmefrist nach § 26 Absatz 3 DGUV Vorschrift 1).


Kontingent 9

Erste-Hilfe-Lehrgang für Schulbetreuungen

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Wir übernehmen Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren für Personal in Schulbetreuungen, wenn für die hier betreuten Schüler*innen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch uns besteht. Hierbei ist unerheblich, ob der Träger der Schulbetreuung Mitglied der UKH oder einer Fach-Berufsgenossenschaft ist.

Antrag stellen

Kommunale Träger von Schulbetreuungen beantragen die Berechtigungsscheine für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgängen über ihren bestehenden Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren im Kontingent 9 – K9 Erste Hilfe in Schulbetreuungen.

Private Träger von Schulbetreuungen, die noch keinen Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren haben, beantragen ihre Zugangsdaten über Portal-Erste-Hilfe[at]ukh.de. Bitte teilen Sie uns in dieser E-Mail mit, dass Sie Träger einer Schulbetreuung sind, Zugangsdaten zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren benötigen und an welcher Schule die Betreuung stattfindet.

Im Anschluss erhalten Sie Antragsformulare, die Sie uns bitte ausgefüllt per E-Mail zurücksenden. Wir prüfen, ob wir Ihnen einen Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren einrichten können. Falls ja, erhalten Sie ihre individuellen Zugangsdaten und können im Kontingent 9 – K9 Erste Hilfe in Schulbetreuungen Berechtigungsscheine beantragen.

Berechnungsgrundlage für Berechtigungsscheine

Für Ihre Schulbetreuung erhalten Sie alle 2 Jahre pro gleichzeitig betriebener Kindergruppe einen Berechtigungsschein. Mit einem Berechtigungsschein kann eine Person an einem der folgenden Lehrgänge im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten teilnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Fortbildung
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Achtung: Gebühren für die Teilnahme am Erste-Hilfe-am Kind-Lehrgang übernehmen wir nicht!

Häufige Fragen

Unternehmen und Schulen sind verpflichtet Ersthelfer*innen für unsere Versicherten bereitzustellen. Für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgängen können Berechtigungsscheine online angefordert werden. Hierzu benötigt eine feste Ansprechperson in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Schule einen individuellen Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren.

Mit diesem Zugang loggt sich die Ansprechperson, die uns künftig für Fragen zur Verfügung steht, über die Anmeldemaske ein. Unser Ziel ist eine bedarfsorientierte Zahl von Ersthelfer*innen sicherzustellen. Deshalb richten wir je nach Art der Unternehmen und Schulen passende Kontingente (z. B. für Verwaltungen, Bauhöfe, Kindertageseinrichtungen, Lehrkräfte) zur Anforderung der Berechtigungsscheine ein. Im Rahmen dieser Kontingente erfassen Unternehmen und Schulen online die geforderten Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Beschäftigten, Gruppen, Standorte, etc.).

Die Zugangsdaten wurden an alle Mitgliedsbetriebe versendet. Bitte informieren Sie sich daher ggf. in Ihrem Betrieb, wer für Ihren Bereich den Antrag zur Kostenübernahme stellt und die Zugangsdaten hierfür erhalten hat. Bei der Erstanmeldung werden von jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller Kontaktdaten abgefragt. Somit gibt es pro Mitgliedsbetrieb bzw. pro Schule meist nur eine*n feste*n Antragsteller*in. Schulen erreichen das Erste-Hilfe-Onlineverfahren über das Extranet UKH Schulportal.

Liegen Ihrem Betrieb/Ihrer Schule keine Zugangsdaten vor, kontaktieren Sie unser Servicetelefon unter 069 29972-440 oder senden Sie uns eine E-Mail an Portal-Erste-Hilfe[at]ukh.de.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum Schutz der Betriebe und Schulen grundsätzlich keine Zugangsdaten an private E-Mail-Adressen versenden. Da es sich um einen geschützten Zugang (Benutzername und Passwort) handelt, können die jeweiligen Zugangsdaten nur an die offizielle E-Mail-Adresse der Schule oder der uns mitgeteilten Ansprechperson des Betriebes versendet werden.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen haben eine Rahmenvereinbarung mit den ermächtigten Stellen geschlossen, die eine pauschale Gebühr pro Teilnehmer*in vorsieht. Für folgende Lehrgänge

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Fortbildung
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Erste-Hilfe-Fortbildung Schule

können ermächtigte Stellen Lehrgangsgebühren berechnen. Im Jahr 2023 beträgt die Lehrgangsgebühr 37,04 EUR. Für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2024 beginnen, beträgt die Lehrgangsgebühr 42,00 EUR pro Teilnehmer*in.

Für den feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang übernehmen wir in den Kalenderjahren 2023/2024 den Anteil in Höhe von 7,40 EUR.

Wichtig: Damit die ermächtigte Stelle die Lehrgangsgebühren direkt mit der UKH abrechnen kann, legen Betriebe und Schulen den ermächtigten Stellen die Berechtigungsscheine spätestens zu Lehrgangsbeginn vor.

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Weitere Medien

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